Beratungsförderung

Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Geld vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle !

Hervorragender Arbeitsschutz stellt einen Wirtschaftsfaktor dar!
Der gesunde Mitarbeiter ist das wertvollste Gut des Betriebes bzw. eines jeden Unternehmens.

Dies wurde nun von der staatlichen Seite erkannt!

Somit wird Unternehmensberatung im Arbeitsschutz mit bis zu 1.500 € (Bestandsfirmen) und bis zu 2.000 € (Junge Unternehmen) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / BAFA gefördert.

Durch die Anerkennung des Leiters des sicherheitstechnischen Büros AWS Arbeitsschutz, Andre Thomas mit der Beraternummer ID 151915, als freiberuflicher Unternehmensberater im Arbeitsschutz vom Bundesamt für Wirtschaftsförderung, nach Prüfung seiner Qualifikation, ist die Beratung durch das sicherheitstechnische Büro AWS Arbeitsschutz förderbar.

Damit eine Förderung erfolgen kann, muss vor der Beratung durch das sicherheitstechnische Büro AWS Arbeitsschutz ein Antrag zum Beginn der geförderten Beratung im Bereich Förderung unternehmerischen Know-hows vom Unternehmer online beim BAFA gestellt werden.

In diesem Antrag müssen Sie den Namen und Anschrift, aber insbesondere die Berater ID Nummer eingeben. Nur ein vom BAFA geprüfter und anerkannter Berater verfügt über eine ID Nummer.

Wichtig ist, dass der Berater freiberuflich als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz tätig ist und über das, für Ihre Branche notwendige, Fachwissen verfügt. Hier wird von der BAFA eine branchenbezogene Beratung mit der Erstellung eines qualifizierten Beratungsberichtes mit Handlungsempfehlungen zur Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens und zur Förderung des unternehmerischen Know-Hows erwartet. Dieser Bericht ist Grundlage der Förderung (Verwendungsnachweis).

Wird der Beratung vom BAFA zugestimmt, erhält der Unternehmer vom BAFA ein Schreiben mit einer siebenstelligen UBF Nummer.

Nun kann die Beratung beginnen und muss innerhalb von fünf Tage abgeschlossen sein.

Nachfolgend kann der Unternehmer die Fördermittel mit dem Verwendungsnachweis mit Beilage des Beratungsberichtes, der Beraterrechnung, des Kontoauszuges und der EU-KMU – De-minimis Erklärung beantragen.

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.