Innovation durch Information
Wir bieten Ihnen die gesamte Bandbreite an Beratung, Unterstützung und Informationen über alle Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Grundbetreuung über die Erstellung von Betriebsanweisungen bis zur vollständigen Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind wir ihr kompetenter Ansprechpartner.
Ein Auszug aus unserem Leistungsangebot:
- Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Maschinenbetriebsanweisungen
- Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen
- Unterstützung und Beratung bei der Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems oder des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Richtwertmessungen
- Beratung bei allgemeinen und betriebsspezifischen Fragen rund um den Arbeitsschutz
- Prüfung von Leitern und Tritten gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Gerne Erstellen wir Ihnen ein individuelles Beratungsangebot.
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Leiterprüfung
Nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016.
Leitern und Tritte, die nicht in arbeitssicherem Zustand sind, stellen eine große Gefahr für die Mitarbeiter dar:
Jeder dritte Absturzunfall führt zur Arbeitsunfähigkeit.
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt daher, dass in jedem Unternehmen Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Diese Überprüfung muss durch eine Befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung § 2 Abs. 7 und TRBS 1203 durchgeführt werden.
Gerne bieten wir Ihnen diesen Service durch unsere geschulten Mitarbeiter an.
Unsere Leistungen:
- Erstellung des Leiterkatasters / Leiterbuch
- Prüfung der Leitern incl. Plakette und Prüfbericht
Gerne Erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Beratungszeit:
Die Beratungszeit wird gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 in Grundberatung und der betriebsspezifischen Beratung festgelegt.